"Beamte dürfen nicht streiken", so die gängige Auffassung, wenn es um Arbeitskampfmaßnahmen in Deutschland geht. Zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg betonen jedoch das Recht auf Kollektivverhandlungen und das Streikrecht – auch für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer.
28.02.2013 - GEW Rheinland-Pfalz ruft Beamte zum Streik auf
Das Verhandlungsergebnis der Länder-Tarifrunde 2013 ist auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen – das fordert die GEW ebenso wie alle Gewerkschaften und Verbände im öffentlichen Dienst. Das Land Rheinland-Pfalz hat jedoch eine Übertragung schon vorab per Gesetz ausgeschlossen. Deshalb ruft die GEW Rheinland-Pfalz am Montag, den 4. März neben den Tarifbeschäftigten auch die Beamtinnen und Beamten zum Warnstreik auf.
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10.01.2013 - Bundesverwaltungsgericht lässt GEW-Revision zu
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 2. März entschieden, die Revision der GEW gegen das Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster vom 7. März 2012 zu zulassen. Die GEW begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Sie hatte gegen eine Disziplinarmaßnahme geklagt, die wegen einer Streikteilnahme einer verbeamteten Lehrerin verhängt worden war.
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06.08.2012 - GEW reicht Verfassungsbeschwerde ein
Die GEW hat gegen die Urteile des OVG Lüneburg vor dem Bundesverfassungsgericht im August 2012 Verfassungsbeschwerde eingereicht.
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10.08.2012 - VG Schleswig-Holstein: Disziplinarverfügungen sind rechtens
Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat heute die Klagen der GEW gegen die Disziplinarverfügungen aufgrund der Streikteilnahme zurückgewiesen.
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03.07.2012 - VG Bremen weist Berufung ab
Das Verwaltungsgericht Bremen hat heute die Klage der GEW abgewiesen. Die Disziplinarverfügungen wegen der Streikteilnahme der Kolleginnen und Kollegen sind nach Ermessen des Gerichts rechtmäßig.
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07.03.2012 - OVG Münster spricht Beamten Streikrecht ab
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am Mittwoch entschieden, dass eine Lehrerin im Beamtenstatus nicht das Recht hatte, an Warnstreiks teilzunehmen. Die GEW kündigte an, in der Frage des Beamtenstreikrechts durch alle Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu gehen.
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05.02.2012 - EU-Rechtsprechung umsetzen
Die GEW legt ein Gutachten vor, das die Kompetenzen deutscher Gerichte in der Frage des Streikrechts für Beamte ausleuchtet.
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04.10.2011 - GEW-Erfolg in Sachen Beamtenstreikrecht: Lehrkräfte dürfen streiken!
Verbeamtete Lehrkräfte dürfen streiken. Mit dieser im September veröffentlichten Entscheidung zum Streikrecht für Beamte haben die Richter des Verwaltungsgerichts (VG) Kassel Neuland betreten. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik hat ein Gericht mit Blick auf die europäische Rechtsprechung Beamtenstreiks für rechtmäßig erklärt – und damit die Auffassung der GEW bestätigt. Jetzt ist eine höchstrichterliche Bestätigung des VG-Urteils notwendig, damit das unzeitgemäße und vordemokratische Verbot des Beamtenstreiks endgültig zu Grabe getragen werden kann. Doch bis dahin können noch Jahre vergehen.
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Das Verwaltungsgericht Kassel bestätigte in einem Urteil die Auffassung der GEW, dass verbeamteten Lehrern das Streikrecht nicht abgesprochen werden darf. Die Richter schlossen sich der Argumentation des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an und widersprachen damit den Urteilen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Osnabrück.
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Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat heute eine Disziplinarstrafe gegen streikende Beamte für rechtens erklärt. Damit steht es im Widerspruch zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, welches die Bestrafung einer streikenden Lehrerin im vergangenen Dezember abgelehnt hatte. Die GEW will eine höchstrichterliche Klärung herbeiführen, da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor Kurzem das Beamtenstreikverbot in der Türkei für menschenrechtswidrig erklärt hatte.
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Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat einer verbeamteten Lehrerin das Recht auf Streik zugestanden und eine von der Bezirksregierung gegen sie verhängte Disziplinarmaßnahme wieder aufgehoben. Für die GEW ist das Urteil ein richtungsweisender Schritt auf dem Weg zum Streikrecht für Beamte.
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30.09.2010 - Beamtenstreik: GEW fordert Verzicht auf Disziplinarmaßnahmen
"Die Disziplinarmaßnahmen gegen streikende Beamte in Schleswig-Holstein müssen eingestellt werden", verlangte Ilse Schaad, Beamten- und Tarifexpertin der GEW, im Rahmen einer Regionalkonferenz in Kiel. Sie unterstrich die uneingeschränkte Solidarität der Bildungsgewerkschaft mit den verbeamteten Lehrkräften, die sich im Juni an Warnstreiks beteiligt hatten und denen nun von Seiten der Landesregierung drakonische Strafen drohen.
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03.11.2009 - Beamte dürfen streiken!
Zwei aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg haben den Grundstein für eine neue Ära der kollektiven Menschenrechte gelegt: Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) schützt das Recht auf Kollektivverhandlungen und das Streikrecht – vor allem auch für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer.
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