Startseite


 
 
 
 
 
 
 
 
04.05.2012

Deutliche Gehaltserhöhung

Der Tarifabschluss mit Bund und Kommunen bringt den Beschäftigten am Ende der zweijährigen Vertragslaufzeit eine Gehaltssteigerung um 6,42 Prozent. Das gute Tarifergebnis haben die Gewerkschaftsmitglieder in zwei massiven Warnstreikwellen erkämpft. Kritik gibt es wegen der fehlenden sozialen Komponente.

Nach zwei Warnstreikwellen, an denen sich über 300 000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes – darunter viele GEW-Mitglieder – beteiligt hatten, war der Druck auf die Arbeitgeber in der dritten und letzten Verhandlungsrunde Ende März groß. Drei Tage haben die Gewerkschaften mit dem Bund und der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) um einen Abschluss gerungen. Am Ende gab es erstmals, seit der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt, eine Einigung auf dem Verhandlungsweg – ohne Schlichtung. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Die Tabellenentgelte werden in drei Schritten erhöht: Rückwirkend zum 1. März 2012 um 3,5 Prozent, ab 1. Januar 2013 um weitere 1,4 Prozent und ab 1. August 2013 noch einmal um 1,4 Prozent. Da die Erhöhungen jeweils aufeinander aufbauen, liegen die Tabellenwerte am Ende der zweijährigen Laufzeit um 6,42 Prozent höher als im Februar 2012. Das ist ein Zuwachs, der deutlich genug über der aktuellen Teuerungsrate liegt, um den Beschäftigten ein echtes Plus im Geldbeutel zu sichern.

Eine Erzieherin in einer kommunalen Kita in der Entgeltgruppe S 6 Stufe 4 erhält ab August 2013 ein um 168 Euro höheres Gehalt als im Februar 2012. Für eine Lehrkraft an einer kommunalen Schule in der Entgeltgruppe 13 Stufe 4 beträgt der Gehaltssprung sogar 256 Euro. Die beiden Beispiele zeigen auch den Haken einer rein prozentualen Erhöhung: Wer ein hohes Einkommen hat, erhält absolut einen höheren Gehaltszuwachs als die Bezieherinnen und Bezieher niedrigerer Einkommen. Deshalb hatten die Gewerkschaften einen Mindestbetrag von 200 Euro gefordert. Dieser hätte sichergestellt, dass insbesondere untere Einkommen überproportional steigen. Man kann darüber streiten, ob es die Aufgabe von Tarifrunden sein kann und soll, die in der Entgelttabelle angelegten Abstände zu korrigieren. Nicht zu bestreiten ist jedoch, dass die Forderung nach einer „sozialen Komponente“ ein wichtiger Teil der Forderungsstruktur der Gewerkschaften und ein Hauptanliegen vieler Beschäftigter war. Dafür haben sie sich in erster Linie an den Warnstreiks beteiligt. Dass die Gewerkschaften sich in dieser Frage nicht durchsetzen konnten, hat daher für Unmut gesorgt.

No go für Sockelbetrag

Die Arbeitgeber waren jedoch zu keinem Zeitpunkt bereit, über eine Lösung mit Mindest- oder Sockelbetrag zu verhandeln. Ihre öffentlich vorgetragenen Argumente lauteten wie in früheren Tarifrunden: Stiegen die Einkommen in den unteren Entgeltgruppen überproportional, erhöhe sich der Druck zur Privatisierung massiv. Der Verhandlungsmarathon machte deutlich: Hätten die Gewerkschaften an dieser Forderung festgehalten, wären die Verhandlungen gescheitert. Daher mussten die Tarifkommissionen der Gewerkschaften einschätzen, ob sie angesichts eines Angebots, das allen Beschäftigten nach Jahren des Reallohnverlustes endlich wieder ein echtes Plus bringt, in der Lage wären, allein für den Sockelbetrag einen erfolgreichen Erzwingungsstreik zu führen. Dabei mussten sie mit in Betracht ziehen, wie die Öffentlichkeit darauf reagieren würde, wenn die Gewerkschaften ein mögliches Ergebnis, das Medien bereits als „gewaltig“ und „Trendwende“ feierten, ablehnen und wochenlange Streiks androhen. Dafür hätte sicher kaum jemand Verständnis gehabt.

Einige kritische Stellungnahmen zum Tarifergebnis bemängelten die neue Regelung zum Jahresurlaub, die Teil der Einigung ist (siehe Kasten). Entgegen der Hoffnung, dass infolge des Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auch in den kommenden Jahren ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen für alle Beschäftigten gesichert sei, war klar, dass die Arbeitgeber die bisherige TVöD-Urlaubsregelung zum 1. Januar 2013 kündigen würden – sollte es in dieser Runde keine Einigung geben. Damit wären ab diesem Zeitpunkt alle Neueingestellten auf den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen gefallen.

Dann hätte man – wie bei der Arbeitszeiterhöhung 2004 – vor der Situation gestanden, dass der Druck auf die Gewerkschaften, einer Neuregelung zuzustimmen, von Tag zu Tag gestiegen wäre. Auch damals gab es immer mehr „Neue“ mit schlechteren Bedingungen. Aus Sicht der Beschäftigten war es daher richtig, die durch das BAG-Urteil entstandene Lücke möglichst schnell zu schließen. Die neue Urlaubsregelung ist keine Niederlage, sondern im Vergleich zur früheren Tarifregelung gerade für Neueingestellte sowie junge Kolleginnen und Kollegen eine gute Lösung.

Übertragung auf Beamte

Die Arbeitgeber waren jedoch zu keinem Zeitpunkt bereit, über eine Lösung mit Mindest- oder Sockelbetrag zu verhandeln. Ihre öffentlich vorgetragenen Argumente lauteten wie in früheren Tarifrunden: Stiegen die Einkommen in den unteren Entgeltgruppen überproportional, erhöhe sich der Druck zur Privatisierung massiv. Der Verhandlungsmarathon machte deutlich: Hätten die Gewerkschaften an dieser Forderung festgehalten, wären die Verhandlungen gescheitert. Daher mussten die Tarifkommissionen der Gewerkschaften einschätzen, ob sie angesichts eines Angebots, das allen Beschäftigten nach Jahren des Reallohnverlustes endlich wieder ein echtes Plus bringt, in der Lage wären, allein für den Sockelbetrag einen erfolgreichen Erzwingungsstreik zu führen. Dabei mussten sie mit in Betracht ziehen, wie die Öffentlichkeit darauf reagieren würde, wenn die Gewerkschaften ein mögliches Ergebnis, das Medien bereits als „gewaltig“ und „Trendwende“ feierten, ablehnen und wochenlange Streiks androhen. Dafür hätte sicher kaum jemand Verständnis gehabt.

Einige kritische Stellungnahmen zum Tarifergebnis bemängelten die neue Regelung zum Jahresurlaub, die Teil der Einigung ist (siehe Kasten). Entgegen der Hoffnung, dass infolge des Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auch in den kommenden Jahren ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen für alle Beschäftigten gesichert sei, war klar, dass die Arbeitgeber die bisherige TVöD-Urlaubsregelung zum 1. Januar 2013 kündigen würden – sollte es in dieser Runde keine Einigung geben. Damit wären ab diesem Zeitpunkt alle Neueingestellten auf den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen gefallen.

Dann hätte man – wie bei der Arbeitszeiterhöhung 2004 – vor der Situation gestanden, dass der Druck auf die Gewerkschaften, einer Neuregelung zuzustimmen, von Tag zu Tag gestiegen wäre. Auch damals gab es immer mehr „Neue“ mit schlechteren Bedingungen. Aus Sicht der Beschäftigten war es daher richtig, die durch das BAG-Urteil entstandene Lücke möglichst schnell zu schließen. Die neue Urlaubsregelung ist keine Niederlage, sondern im Vergleich zur früheren Tarifregelung gerade für Neueingestellte sowie junge Kolleginnen und Kollegen eine gute Lösung.

Übertragung auf Beamte

Mit jedem Schritt der Gehaltserhöhung mindert sich auch der Tabellenabschlag für Lehrkräfte, so dass die „Lehrertabelle“ bei Bund und Kommunen in wenigen Jahren Geschichte sein wird. Dann werden endlich auch alle Lehrkräfte nach der allgemeinen Entgelttabelle bezahlt. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat außerdem angekündigt, sich im Kabinett dafür einzusetzen, dass das Ergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes übertragen wird. Die kommunalen Beamtinnen und Beamten sind nicht betroffen, für sie gelten die Besoldungsregelungen der Länder.

Insgesamt können die Gewerkschaften und ihre Mitglieder mit dem Ergebnis der Tarifrunde zufrieden sein. Dieses ist nicht vom Himmel gefallen, die Beschäftigten haben es in zwei imposanten Warnstreikwellen erkämpft. Die Gewerkschaftsmitglieder haben nachdrücklich demonstriert, was man erreichen kann, wenn man bereit ist, für die Forderungen gemeinsam zu kämpfen.

Für die Tarifrunde 2013 sollten insbesondere angestellte Lehrkräfte erkennen, dass nur so für sie zum ersten Mal ein Eingruppierungstarifvertrag durchzusetzen sein wird. Gut 200 000 Lehrkräfte sind kampfstark – aber nur, wenn sie sich in der GEW zusammenschließen und bereit sind, im Bedarfsfall zu streiken – nicht einen Tag, sondern bis das Ziel erreicht ist.

Ilse Schaad,
Leiterin des GEW-Arbeitsbereichs
Angestellten- und Beamtenpolitik

/ zum Seitenanfang