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04.05.2012

Die digitale Gesellschaft und ihre Feinde

Wenn man die Diskussion um eine stärkere Regulierung des Internets näher betrachtet, stößt man schnell auf scheinbar unüberwindbare Grundsatzkonflikte.

Von Seiten – meist konservativer – Innenpolitiker wird das Netz als „rechtsfreier Raum“ bezeichnet; es wird in steter Regelmäßigkeit gefordert, es stärker zu regulieren und eine Infrastruktur zu schaffen, die den Zugang zum Netz spürbar einschränkt. Auf der anderen Seite erleben wir einen sagenhaften Popularitätszuwachs bei der Piratenpartei, deren politische Kernthese die absolute Freiheit des Internets ist.

Ist das Netz ein rechtsfreier Raum? Natürlich nicht. Das Netz ist zwar eine virtuelle Parallelwelt, in dieser gelten jedoch genau die gleichen Gesetze, die auch in unserer realen Welt gelten. Wer im Netz Straftaten begeht, wird dafür von ganz realen Behörden verfolgt und von einem ganz realen Gericht abgeurteilt. Dies betrifft nicht nur schwere Straftaten, sondern auch Nötigung, Beleidigung und üble Nachrede. So ist beispielsweise jeder Blogger oder Forenbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet, sich nicht nur selbst an die Gesetze zu halten, sondern hat auch darauf zu achten, dass seine Kommentatoren dies tun. Vernachlässigt er diese Pflicht, kann er selber haftbar gemacht werden. In diesem Punkt unterscheidet die Rechtsprechung den Anbieter einer virtuellen Diskussionsplattform nicht von einem Zeitungsredakteur, der für veröffentlichte Leserbriefe ebenfalls juristisch verantwortlich zeichnet. Es ist auch nicht so, dass diese Form der Selbstkontrolle nicht funktionieren würde; natürlich gibt es immer wieder Fälle, bei denen die Selbstkontrolle versagt und es zu strafrechtlichen Verfahren kommt – dies sind jedoch seltene Ausnahmen.

Kein „rechtsfreier Raum“

Die Theorie vom „rechtsfreien Raum“ ist eine Mär, die immer dann aus dem Phrasenbaukasten gezaubert wird, wenn es darum geht, die Freiräume im Netz zu beschneiden. Das Netz ist nur eine technische Infrastruktur, die Inhalte sind jedoch ein Spiegelbild seiner Nutzer. Die vermeintliche Anonymität gegenüber anderen Nutzern verleitet freilich auch viele Netzbewohner, am virtuellen Stammtisch in einer Art und Weise über die Stränge zu schlagen, die man im realen Leben nicht erwarten würde. In einer Bahnhofsspelunke herrscht auch ein anderer Umgangston als im feinen Teesalon. Sicher käme aber kein Innenpolitiker auf die Idee, vor der Bahnhofsspelunke Eingangskontrollen durchzuführen.

Büchse der Pandora

Damit die Selbstkontrolle funktionieren kann, ist es notwendig, das Medium verantwortungsvoll zu nutzen. Allerdings: Vorkommnisse, wie der Ruf nach Lynchjustiz gegen einen unschuldigen Verdächtigen jüngst auf Facebook im Umfeld des Kindermordes in Emden, lassen sich auch durch strengere Regulierungen nicht unterbinden. Es ist wie mit der Büchse der Pandora – sind die Möglichkeiten des freien Gedankenaustauschs erst in der Welt, gibt es kein Zurück mehr. Würde man Facebook zensieren, wäre es nur eine Frage der Zeit, bis ein Alternativangebot ohne Zensur die Rolle übernehmen würde. Statt zu verbieten und zu regulieren, sollte man Jugendliche daher auch zu allererst auf einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Medium vorbereiten. Alles andere ist ohnehin zum Scheitern verurteilt – ob wir das nun gut finden oder nicht.

Schwieriger wird es freilich, wenn es um gesellschaftlich nicht tolerierbare Dinge geht, die im Netz stattfinden. Sei es Kinderpornografie, rechtsradikales Gedankengut oder auch die systematische Verletzung von Urheberrechten durch kommerzielle Anbieter – es wäre töricht, diese Dinge zu verharmlosen.
Ein Problem des Netzes ist auch seine Internationalität. So gibt es beispielsweise in den USA nicht den Straftatbestand der Holocaustleugnung. Wenn ein Anbieter eines rechtsradikalen Forums sich also die USA als rechtliche Zuflucht für seine Inhalte sucht, können deutsche Behörden dieses Forum nicht so ohne weiteres schließen, da ja kein amerikanisches Gesetz verletzt wurde. Was jedoch bereits seit langem getan wird, ist, die deutschen Nutzer von solchen Foren fernzuhalten. Sämtliche Suchmaschinen filtern die Ergebnisse auf nationaler Basis nach Straftatbeständen. Dies führt dazu, dass das rechtsradikale Forum in den USA zwar weiter betrieben werden kann, deutsche Nutzer jedoch über die großen Suchmaschinen nicht auf diese Seite stoßen können, da sie in der von Juristen und Netzaktivisten betriebenen Filterliste der Organisation Chilling Effects geführt wird.

Streng genommen zensiert Google also auch in Deutschland. Diese Filterung zu unterlaufen, ist zwar für technisch versierte Nutzer kein allzu großes Problem, aber auch staatlich betriebene Zugangskontrollen lassen sich ohne Probleme aushebeln. Wer seine Bürgerinnen und Bürger wirkungsvoll schützen will, muss den Zugang zu Rechnern im Ausland komplett unterbinden. So weit gehen jedoch noch nicht einmal Diktaturen, und es gibt auch unzählige internationale Regelungen, die dies nicht gestatten.

Unabhängig davon beherbergt jegliche Verschärfung der Regularien die Gefahr, missbräuchlich eingesetzt zu werden. Welche Inhalte sind beispielsweise verfassungsrechtlich zu beanstanden? Eine Antwort könnten vielleicht die hohen Richter in Karlsruhe geben. In der täglichen Praxis entscheiden jedoch nicht sie, sondern die Behörden, die den Innenministern unterstellt sind, welche ja sogar die Linkspartei für derart gefährlich halten, dass man sie durch den Verfassungsschutz überwachen lassen muss. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, sie ist zu wichtig, um sie in die Hände regulierungswütiger Politiker zu geben.

Montesquieu sagte einst: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“

Jens Berger,
Autor und Redakteur der „Nachdenkseiten“, www.nachdenkseiten.de

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