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02.05.2012

GEW: „Freiheit braucht Verantwortung“

Bildungsgewerkschaft zum Regierungsentwurf für ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz

Frankfurt a. M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz kritisiert. „Es gibt viele gute Gründe, die Autonomie der außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu stärken. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Wissenschaftseinrichtungen mit der Autonomie verantwortungsbewusst umgehen – Freiheit braucht Verantwortung! Die Einrichtungen dürfen ihre Autonomie nicht ausnutzen, um die Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft weiter zu destabilisieren“, erklärte das für Hochschule und Forschung verantwortliche GEW-Vorstandsmitglied Andreas Keller am Mittwoch in Frankfurt a.M.

„Immer mehr Zeitverträge mit immer kürzeren Laufzeiten, Zwangsteilzeit, Tarifflucht und die Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse durch Stipendien – davon wird schon heute der Alltag vieler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bestimmt. Die Politik muss dieser Entwicklung endlich einen Riegel vorschieben. Wer die Autonomie der Forschungseinrichtungen stärkt, muss diese gleichzeitig dazu verpflichten, Mindeststandards für faire Beschäftigungsbedingungen einzuhalten“, sagte Keller. Der Gesetzgeber müsse von öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen verlangen, dass diese Mindestlaufzeiten für Zeitverträge und Tarifverträge einhalten sowie Beschäftigungsbedingungen familienfreundlich ausgestalten.

„Alle Bundestagsfraktionen haben inzwischen Anträge für berechenbare Karrierewege und faire Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft vorgelegt. Den Worten müssen Taten folgen. Ich erwarte, dass die Fraktionen zu ihrem Wort stehen und den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf gründlich gegen den Strich bürsten. Nicht die Vorstände und Institutsdirektoren, sondern vor allem die Forscherinnen und Forscher haben das Recht auf Wissenschaftsfreiheit. Daher muss das Wissenschaftsfreiheitsgesetz sicherstellen, dass bei der Gestaltung ihrer Beschäftigungsbedingungen ein Mindestmaß an Anstand gewahrt wird“, betonte der GEW-Wissenschaftsexperte.

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