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26.02.2009  

Inklusive Bildung - Jetzt!

Ziemlich genau zwei Jahre – von Dezember 2006 bis Dezember 2008 – hat es in Deutschland gedauert, bis die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen alle parlamentarischen Hürden für die Ratifizierung genommen hat. Es geht der Konvention um eine inklusive Gesellschaft. Es geht nicht um die „Integration“ von Behinderten, um ihre Wiedereingliederung, nachdem sie zuvor ausgesondert wurden, es geht um ein anderes Verständnis von Gesellschaft. Inklusive Gesellschaften sondern nicht aus.

Es gehören alle dazu, seien sie behindert oder nicht, Migranten oder Einheimische, jung oder alt, Männer oder Frauen, gleich- oder andersgeschlechtlich orientiert. Die Weltgemeinschaft – dies macht die UN-Konvention unmissverständlich klar – will Inklusion.

Vor allem der Bildungsartikel 24 der Konvention erweist sich als große Herausforderung für die Bildungspolitik, aber auch für die einzelnen Bildungseinrichtungen. Die UN-Konvention fordert ein „inclusive education system“, das wir in Deutschland erkennbar nicht haben und das von der Mehrheit der Bundesländer auch nicht angestrebt wird. In der deutschen – nicht autorisierten – Übersetzung wurde deshalb „inclusive education system“ manipulativ mit „integratives Bildungssystem“ übersetzt. Von Ländern wie Baden-Württemberg wird dies so interpretiert, dass unser Schulsystem bereits „integrativ“ sei, weil die Sonderschulen den Auftrag hätten, dass sich die Schüler/innen in die Gesellschaft integrieren könnten. GEW und Behindertenorganisationen haben diese (Sprach-)Manipulation heftig kritisiert. Gemeinsam stellen wir uns auf den Standpunkt, dass das englischsprachige Original verbindlich ist und dass infolgedessen auch Deutschland verpflichtet ist, ein „inklusives Bildungssystem“ zu entwickeln.

Mit dem Hinweis auf mangelnde Ressourcen oder unzureichende Ausstattung kann Menschen mit Behinderungen der Zugang zu Kitas, Schulen oder Hochschulen nicht länger verwehrt werden. Die Träger müssen die notwendigen Voraussetzungen bereitstellen und die Pädagog/innen müssen sich weiterbilden. Vermutlich werden sich die Gerichte demnächst mit den Fragen befassen, denn die UN-Konvention sieht erstmal auch ein individuelles Klagerecht vor.

Sonderdruck PÄDAGOGIK

Das im Januar erschienene Manifest "Inklusive Bildung - Jetzt!" zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist jetzt als Sonderdruck der Zeitschrift PÄDAGOGIK erschienen. Mit dabei: der Artikel "Inklusion statt Integration - Eine Verpflichtung zum Systemwechsel" von Brigitte Schumann.
Dieser Beitrag ist zuerst erschienen in der Zeitschrift PÄDAGOGIK, Heft 2/2009, S. 51-53. Wir danken der Redaktion für die Abdruckgenehmigung.


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