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/ Jahrgang 2010
/ 05/2010
Bildungsgipfel: Eicker-WolfTrotz großer, durch den starken Konjunktureinbruch hervorgerufener Defizite in den öffentlichen Haushalten hat Schwarz-Gelb mit dem so genannten „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ die Steuern gesenkt – und damit die staatliche Einnahmebasis auf Dauer geschwächt. Gleichzeitig – auch mit Blick auf die Schuldenbremse, die die Große Koalition 2009 im Grundgesetz verankert hat (s. E &W 4/2009) – herrscht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, dass die Bildungsausgaben erhöht werden müssen.
Wer an dieser Stelle einwendet, dass das alles nicht zusammenpasse und unter diesen Bedingungen ein Anstieg der Bildungsausgaben wohl kaum zu erwarten sei, hat Recht. Die Entwicklung der öffentlichen Ausgaben in Deutschland von 1998 bis 2008 ist atemberaubend restriktiv. Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Ausgaben liegt bei nur 1,4 Prozent. Der Durchschnittswert der alten EU-Länder lag knapp dreimal so hoch. In diesem Zeitraum verzeichnete kein anderes entwickeltes Land mit Ausnahme Japans ein niedrigeres Staatsausgabenwachstum als Deutschland.
Niedrige Gesamtausgaben der öffentlichen Hand gehen mit niedrigen Bildungsausgaben einher, ihr Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) liegt in Deutschland um mehr als ein Prozent unter dem Wert für die gesamte OECD. Angesichts dieser Zahlen stellt sich die Frage, warum bei den öffentlichen Haushalten in Deutschland ein permanenter Konsolidierungsdruck zu bestehen scheint. Die Antwort liefert ein Blick auf die Einnahmenentwicklung.
Insbesondere die Steuerrechtsänderungen der rot-grünen Bundesregierung seit 1998 haben hohe Steuerausfälle verursacht. Besonders davon profitiert haben aufgrund des drastisch abgesenkten Einkommensteuerspitzensatzes reiche Haushalte. Und auch der Unternehmenssektor ist kräftig entlastet worden, insgesamt um elf Milliarden Euro jährlich.
Die Große Koalition hat in der Steuerpolitik bis zum Ausbruch der Wirtschaftskrise im Herbst 2008 in der Summe einen anderen Kurs eingeschlagen: Zwar hat es zahlreiche steuerliche Entlastungen vor allem für den Unternehmenssektor gegeben. Per saldo haben die in 2006 und 2007 beschlossenen steuerpolitischen Maßnahmen die Haushaltslage jedoch verbessert, da Steuererhöhungen wie der Anstieg der Umsatzsteuer zum 1. Januar 2007 quantitativ dominierten. Durch die Steuersenkungen in den Konjunkturpaketen und das Ende 2009 auf den Weg gebrachte „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ haben sich die Steuerausfälle jedoch – ausgehend vom Rechtsstand 1998 – auf aktuell 50 Milliarden Euro jährlich erhöht.
Ungleiche Verteilung
Die extrem zurückhaltende Ausgabenpolitik der öffentlichen Hand hat wesentlich zur Schwäche der Binnennachfrage seit Beginn dieses Jahrtausends beigetragen. Die Steuerpolitik hat zum einen die staatliche Einnahmebasis geschwächt, zum anderen zu einer rasant gestiegenen ungleichen Einkommens- und Vermögensverteilung in der Bundesrepublik beigetragen. Diese Entwicklung gilt es umzukehren. Genau hier setzt das GEW-Steuerkonzept an.
Das GEW-Modell sieht vor, im Bereich der Einkommensteuer untere und mittlere Einkommen durch die Anhebung des Grundfreibetrags auf 8500 Euro und einer entsprechenden Änderung bei den Steuersätzen zu entlasten. Mit der Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 53 Prozent sollen Besserverdienende ab ungefähr 70 000 Euro zu versteuerndem Jahresverdienst mehr Steuern abführen. Ab einem jährlichen Einkommen von 125 001 Euro wird eine Reichensteuer in Höhe von 56 Prozent erhoben. Des Weiteren ist daran gedacht, das Ehegattensplitting abzuschaffen: Für den nicht oder geringer verdienenden Ehepartner kann allerdings ein zweiter Grundfreibetrag in Höhe von 8500 Euro geltend gemacht werden. Unternehmen werden im GEW-Steuerkonzept angemessen höher belastet. Unter anderem soll die Gewerbe- zur Gemeindewirtschaftsteuer ausgebaut werden, indem z. B. der Kreis der Steuerpflichtigen um Selbstständige und Freiberufler erweitert wird. Dadurch erhalten die Kommunen mehr Geld, ihnen fließt der überwiegende Teil dieser Steuer zu.*
Weitere Elemente des GEW-Steuerkonzepts sind die verfassungskonforme Wiedereinführung der Vermögensteuer mit einem Freibetrag von 500 000 Euro und einem Steuersatz in Höhe von einem Prozent sowie die Reform der Erbschaftsteuer. Ferner ist ein effektiverer Steuervollzug durch mehr Personal und verstärkte Kontrollen vorgesehen. Eine zentrale gewerkschaftliche Forderung ist außerdem die Besteuerung von Wertpapier- und Devisentransaktionen aller Art durch eine Finanztransaktionssteuer. Diese kann allerdings nur im Rahmen der Europäischen Union verwirklicht werden. Gleichwohl kann Deutschland eine Finanzproduktesteuer einführen, die das ganze Spektrum der Finanzmarktgeschäfte – also alle über die Börse und außerbörslich gehandelten Transaktionen – erfasst.
Alle Maßnahmen zusammen würden zu Steuermehreinnahmen in Höhe von rund 75 Milliarden Euro führen. Dadurch könnte sich die öffentliche Hand die dringend erforderlichen Ressourcen verschaffen, um mehr Geld in die Bildung zu investieren.
Kai Eicker-Wolf,
Abteilung Wirtschafts- und Strukturpolitik DGB Hessen-Thüringen
* Zusätzlich macht sich die GEW dafür stark, das unübersichtliche Gestrüpp verschiedener Familien-Transferleistungen zu lichten. Aus systematischen Gründen ist dieser Vorstoß jedoch nicht im Rahmen des vorliegenden Steuerkonzeptes zu realisieren. Ziel der GEW-Initiative ist, Familienförderung aus einem Guss zu gestalten und dabei die teils widersprüchlichen Unterstützungsansätze zu harmonisieren. Kein leichtes Unterfangen. Das wird deutlich, wenn man sich allein einige Themenbereiche vor Augen führt, die betroffen sind: Kindergeld, Kita-Gebühren, Ganztagsbetreuung mit kostenloser Schulspeisung, Lehr- und Lernmittelfreiheit oder BAföG. Unter dem Strich sollen Familien mit Kindern entlastet werden und mit zusätzlichen Mitteln, die direkt in die Bildungseinrichtungen beispielsweise für kostenlose Mittagessen fließen, ein Beitrag zu mehr Chancengleichheit geleistet werden.
Die „Bildungsrepublik“, die Schwarz-Gelb einst ausgerufen hat, ist die Luftblase des Koalitionsvertrages. Die Parole „Aufstieg durch Bildung“, dieses Versprechen, scheint ein „Merkelscher Traum“ zu bleiben, so Eva-Maria-Stange, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Bildung in der SPD (AfB), auf der Konferenz „Bildungsfinanzierung in der Krise“ in Berlin.
Vor dem dritten Bildungsgipfel, kritisierte Jutta Allmendinger, müsse Bildungspolitik die Schlaglöcher schließen, welche die klammen Kassen der Länder und Kommunen hinterlassen. Für Elitenförderung stünden, so die Direktorin des Wissenschaftszentrums in Berlin (WZB), trotz leerer Kassen zwar erhebliche Mittel zur Verfügung, diese fehlten aber bei der Förderung von Bildungsarmen. Die Wissenschaftlerin wies auch diesmal wieder auf den größten Skandal der reichen Bundesrepublik hin: 27 Prozent der 15-jährigen Jungen werden vom deutschen PISA-Konsortium als funktionale Analphabeten bezeichnet. Sie sind diejenigen, „die keinen Tritt auf dem Arbeitsmarkt fassen“. Deshalb müsse man in die ersten Stufen des Bildungssystems das meiste Geld investieren, forderte Allmendinger. Ein Prozent mehr in der Bildung spare am Ende das Vierfache bei den Arbeitslosenkosten.
Roman Jaich vom DGB-Bildungswerk rechnete vor, dass Bund und Länder allein zwei Milliarden Euro jährlich aufbringen müssten, um den Förderbedarf so genannter Risikoschüler zu decken. Insgesamt brauche der Bildungsbereich 36,94 Milliarden Euro an Zuwachs pro Jahr, um seine laufenden Aufgaben erfüllen zu können. Als Verhandlungsmasse ist beim Bildungsgipfel am 10. Juni lediglich von 13 Milliarden Euro mehr für die Bildung die Rede. Und dieses Geld hätten die Länder gerne, so Ernst Dieter Rossmann, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, als „carte blanche“ serviert. Ob die Länderchefs wirklich wissen, dass keine Bildung mehr kostet?
Hari
Fest steht: Deutschland hinkt im internationalen Vergleich bei der Bildungsfinanzierung weit hinterher (s. Seiten 23/24). Um das auf dem Dresdner Bildungsgipfel 2008 von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten vollmundig ausgerufene Ziel, zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Bildung zu investieren, zu erfüllen, sind aktuell zwischen 40 und 50 Milliarden Euro jährlich mehr von Bund und Ländern aufzubringen. Wer einen Blick auf die Defizite im Bildungswesen – von der Krippe bis zur Weiterbildung – wirft, erkennt schnell, dass dieser Betrag auch nötig ist, um von der Flickschusterei hin zu einer qualitativen Verbesserung des Bildungssystems zu kommen. Gemessen an anderen „Sanierungsfällen“ dieser Gesellschaft ist diese Summe gar nicht einmal erschreckend. Und – sie ist auch finanzierbar, sofern die Politik das will. Das Steuerkonzept der GEW (s. Seiten 27/28) weist in die richtige Richtung.
Doch wie sieht die Realität aus? Ministerpräsidenten und Kanzlerin haben inzwischen die Investitionskosten für den Bildungsbereich runtergerechnet – übrig geblieben sind durch zahlreiche Rechentricks der Finanzminister (s. Seiten 23/24) lediglich 13 Milliarden Euro. Diese Summe ist auch hübsch aufgeteilt: 5,2 Milliarden soll der Bund, 2,6 Milliarden sollen Private z. B durch höhere Gebühren erbringen und mit 5,2 Milliarden Euro sollen sich die Länder am finanziellen Zuwachs für den Bildungsbereich beteiligen. Es gibt nur noch eine „winzige Meinungsverschiedenheit“: Wie kann der Bund sich an den 5,2 Milliarden beteiligen, so lange das Kooperationsverbot, das in der Föderalismusreform II von Bund und Ländern verankert worden ist, weiter besteht?
Die Länder wollen schlicht die 5,2 Milliarden in ihre Kassen überwiesen haben. Dann könnten diese nämlich alleine entscheiden, wofür sie die zusätzlichen Steuereinnahmen ausgeben wollen. Und: Wie wollen die Länder, mit Blick auf ihre klammen Haushalte ihren Anteil finanzieren? Sie bestehen auf einer Steuerumverteilung in entsprechender Höhe zu ihren Gunsten.
Bisher zieht der Bund nicht so recht mit. Ihm sind z. B. die „Garantien“ der Länder, die Steuergelder auch wirklich in Bildung zu investieren, zu vage. Merkel und die Länderchefs haben die Finanzminister deshalb aufgefordert, entsprechende Deckungsvorschläge zu erarbeiten. Bislang sind diese aber noch nicht bekannt. Zu befürchten ist, dass stattdessen das „Geschachere“ um Mehrwertsteuerpunkte weitergeht und es auch beim dritten „Gipfel“ zu keiner Lösung kommt. So fehlt derzeit z. B. noch die Antwort, wie mit den Beschlüssen von Hessen, Bremen und Schleswig-Holstein, im Bildungsbereich zu kürzen, künftig umgegangen werden soll. Völlig unklar ist außerdem, ob den haushaltsschwachen Ländern die zusätzlichen Steuereinnahmen im internen Länder-Finanzausgleich nicht sofort wieder abgezogen werden. Und über allem schwebt die Frage: Was lassen sich die Länderparlamente gefallen? Denn es ist und bleibt ein herausragendes Recht der Parlamente, selbst zu entscheiden, wie sie Steuereinnahmen verwenden.
Wer sich das „Rechenchaos“ genau ansieht, den beschleichen böse Ahnungen. Was ist, wenn der nächste „Gipfel“ nur dazu herhalten soll, um der Öffentlichkeit nach der Steuereinschätzung im Mai Argumente für eine höhere Mehrwertsteuer zu liefern?
Dabei fing in Dresden alles so hoffnungsvoll an: Es gab die große Ankündigung, endlich mehr Geld öffentlich in allen Ländern in die Bildung fließen zu lassen, um die unübersehbaren Defizite des Systems zu beheben. An diesem Ziel werden wir die Ergebnisse des Gipfeltreffens messen. Die GEW setzt sich dafür ein, dass klare Handlungsvorschläge gemacht werden. Denn an einem ist nicht zu rütteln: Versprechen sind einzuhalten!.
Ulrich Thöne, GEW-Vorsitzender